Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Informationen zur Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der zugehörigen Verordnung (BFSGV): Beschreibung Ihrer Dienstleistung, Stand der Umsetzung, bekannte Einschränkungen und Kontakt. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.

Anbieter

Dienstleistung

In einfachen Worten: was Sie anbieten und für wen.
Wie läuft die Nutzung ab, z. B. Bestellung, Buchung oder Vertragsschluss?

Stand der Barrierefreiheit

Maßstab ist die harmonisierte Norm EN 301 549, die für Websites auf die WCAG 2.1 Stufe AA verweist.

So erfüllen Sie die Anforderungen

Wählen Sie nur, was auf Ihrer Website tatsächlich umgesetzt ist.

Bekannte Einschränkungen

Nennen Sie, was nicht funktioniert, warum, und welche Alternative es gibt.

Feedback und Kontakt

Marktüberwachung und Schlichtung

Vorschau

Übernehmen

Veröffentlichen Sie die Erklärung gut auffindbar, z. B. verlinkt im Fußbereich jeder Seite neben Impressum und Datenschutz. Das Rechtstexte-Format fügen Sie im Editor des Rechtstexte-Widgets ein.

Wer braucht die Erklärung?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG für viele digitale Dienstleistungen an Verbraucher, etwa Onlineshops, Buchungen, Bankdienste und E-Books. Die Informationen gehören gut sichtbar auf die Website oder in die AGB.

Was steht darin?

Eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung, Erläuterungen zur Nutzung und wie die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt werden. Dazu gehören ehrliche Angaben zu bekannten Einschränkungen und ein Kontakt für Rückmeldungen.

Datenschutz

Der Generator läuft in Ihrem Browser. Ihre Eingaben werden nicht übertragen. Nur wenn Sie angemeldet auf „Übernehmen“ klicken, speichern wir den Text in Ihrem Rechtstexte-Widget.