Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Informationen zur Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der zugehörigen Verordnung (BFSGV): Beschreibung Ihrer Dienstleistung, Stand der Umsetzung, bekannte Einschränkungen und Kontakt. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.
Keine Rechtsberatung. Die Erklärung beschreibt nur, was Sie tatsächlich umgesetzt haben. Ob Ihr Angebot unter das BFSG fällt und ob es die Anforderungen erfüllt, lassen Sie bitte im Zweifel prüfen. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme), sind von den Anforderungen ausgenommen.
Wer braucht die Erklärung?
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG für viele digitale Dienstleistungen an Verbraucher, etwa Onlineshops, Buchungen, Bankdienste und E-Books. Die Informationen gehören gut sichtbar auf die Website oder in die AGB.
Was steht darin?
Eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung, Erläuterungen zur Nutzung und wie die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt werden. Dazu gehören ehrliche Angaben zu bekannten Einschränkungen und ein Kontakt für Rückmeldungen.
Datenschutz
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